Kunden
Die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts aus dem Jahr 1998 bietet jedem Privathaushalt und Gewerbetreibenden das Recht, den Strom- und Gasanbieter frei zu wählen. Hierbei kann jeder Verbraucher seinen Anbieter bundesweit frei wählen. Der daraus resultierende Wettbewerb bewirkt einen Preisdruck auf alle Anbieter.
Beim Anbieterwechsel entsteht qualitativ kein Nachteil, das Produkt bleibt das Gleiche, ausschließlich Ihre Konditionen ändern sich.